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Beantragen Sie jetzt hier Ihre Infektionsschutz-Belehrung online nach § 43 IfSG..

100% digital · für alle Berufsgruppen geeignet · Geld zurück Garantie bei Nichtbestehen · Zertifikat kommt per Email · viele Zahlungsmöglichkeiten · in 15 Minuten erledigt · 100% am Handy nutzbar

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28 € Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen Jetzt Belehrung starten – 28 €

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Gesundheitszeugnis

Erstbelehrung nach §43 IfSG

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Erhalten Sie die erforderliche Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz bequem online durch unseren Video-Kurs.

Günstiger-Geht-Nicht Garantie Jetzt Belehrung starten – 28 €
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28,00 Euro

(inkl. MwSt.)
Infektionsschutzbelehrung

Dr. med. M. Kübler- Facharzt für Arbeitsmedizin -

Ablauf

  • Starten Sie mit einem Klick auf den Knopf „Jetzt Belehrung starten“
  • Bezahlen Sie den Kurs mit PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung und vieles mehr
  • Halten Sie Ihren Ausweis oder Reisepass bereit.
  • Schauen Sie sich das 15 Minuten Video an
  • Beantworten Sie einige Fragen
  • Geben Sie Ihren Namen und Adresse für das Zertifikat an
  • Ihr Zertifikat kommt in der Regel innerhalb einer Stunde per E-Mail.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Personen in der Lebensmittelbranche:

  • Menschen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Dazu gehören alle Tätigkeiten, bei denen man mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt, z.B. Kochen, Backen, Servieren.
  • Dazu zählen auch Tätigkeiten in der Gastronomie, in Kantinen, in Bäckereien, in Metzgereien und in der Lebensmittelindustrie.
  • Personen, die in der Küche oder bei der Zubereitung von Speisen in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, wie zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern.

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten:

  • Erzieher und Betreuer in Kindergärten und Kinderkrippen.
  • Lehrer und andere pädagogische Mitarbeiter in Schulen und Internaten.
  • Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen.
  • Mitarbeiter in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.

Personen, die in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind:

  • Küchenpersonal und Servicemitarbeiter in Einrichtungen, in denen Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird, wie z.B. Kantinen, Mensen und Großküchen.
Jetzt Belehrung starten – 28 €