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Gesundheitszeugnis
Erstbelehrung nach §43 IfSG
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erforderliche Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz bequem online
durch unseren Video-Kurs.
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Wir überweisen Ihnen die Differenz, sollten Sie bei uns ein Infektionsschutz-Zertifikat erworben haben und ein vergleichbares Zertifikat woanders günstiger gesehen haben.
Mehr über die Garantie sowie alle Garantie-Bedingungen finden Sie hier.
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Halten Sie Ihren Ausweis oder Reisepass bereit.
Schauen Sie sich das 15 Minuten Video an
Beantworten Sie einige Fragen
Geben Sie Ihren Namen und Adresse für das Zertifikat an
Ihr Zertifikat kommt in der Regel innerhalb einer Stunde per E-Mail.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Personen in der Lebensmittelbranche:
Menschen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Dazu
gehören alle Tätigkeiten, bei denen man mit offenen Lebensmitteln in Berührung
kommt, z.B. Kochen, Backen, Servieren.
Dazu zählen auch Tätigkeiten in der Gastronomie, in Kantinen, in Bäckereien, in
Metzgereien und in der Lebensmittelindustrie.
Personen, die in der Küche oder bei der Zubereitung von Speisen in
Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, wie zum Beispiel in Kindergärten, Schulen,
Altenheimen oder Krankenhäusern.
Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten:
Erzieher und Betreuer in Kindergärten und Kinderkrippen.
Lehrer und andere pädagogische Mitarbeiter in Schulen und Internaten.
Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen.
Mitarbeiter in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Personen, die in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind:
Küchenpersonal und Servicemitarbeiter in Einrichtungen, in denen
Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird, wie z.B. Kantinen, Mensen und
Großküchen.